Villa Winkelwiese – der gegnerischen Radikalität ausgeliefert?
Bisher waren es vor allem rechte Exponenten, die durch ihre radikalisierte Bild- und Plakatsprache auffielen. Nun kommen auch Vertreter des linken Politflügels auf den Geschmack. Jüngstes Beispiel: die Kampagne des Gegnerkomitees zum Baurechtsvertrag Winkelwiese.
Es geht um das 2800-Quadratmeter-Grundstück an der Winkelwiese 10, das seit 1973 zum Stadtbesitz gehört. Es soll nach dem Willen der Exekutive im Baurecht abgegeben werden, wobei die rund 70-jährige Villa Landolt abgerissen und durch einen Neubau ersetzt würde. Von 31 Bewerbern ist Frank Binder als Baurechtnehmer ausgewählt worden. Der 48-jährige Unternehmer, ein Erbe des deutschen Pharmakonzerns Merck und Gründer von Firmen im In- und Ausland, will nach Plänen der Basler Architekten Miller und Maranta ein viergeschossiges Wohnhaus für den Eigengebrauch erstellen.
Soweit so gut. Die Gegner aber haben sich inzwischen regelrecht auf das Projekt eingeschossen. Die Geschichte ist eigentlich absurd: Das Projekt Winkelwiese muss herhalten als Beweisargument in der “Abzocker-Debatte”. Und der Stadt Zürich wird vorgeworfen, “Neofeudalen” Machenschaften Hand zu bieten.
Nun wendet sich der Bauherr an die Öffentlichkeit. In der NZZ und im Tagesanzeiger-Interview spricht Frank Binder nicht nur über das geplante Projekt, sondern zeigt sich erstmals mit Bild und macht auch seine Person etwas besser fassbar. Binder mied bisher die Öffentlichkeit und liess sich durch einen Anwalt vertreten. Inzwischen besucht er auch Quartierveranstaltungen persönlich. Vielleicht zu spät. Seine Abwesenheit war Dünger im Garten der Gerüchte. Das Monster des Abzocker-Managers, dessen Familie “ihr Geld in der Chemie verdiente”, konnte ungestört wachsen. Ein Bild nachträglich zu korrigieren ist aufwändig und schwierig. Binders persönlicher und glaubwürde Auftritt ist jetzt sein stärkstes Kommunikationsmittel. Es bleibt ihm noch knapp ein Monat bis zur Volksabstimmung.
Bisherige Beiträge:



Die Gegner haben sich nicht «auf das Projekt eingeschossen». Ein breites Komitee, das von der AL über FDP bis zur PfZ reicht, kritisiert die Vergabe, die einzig aufgrund des Höchstangebotes an den Baurechtnehmer ging.
Es ist keine Aufgabe der öffentlichen Hand, derartige Wohnbedürfnisse (BGF ~1400m2 für 2 Personen + ein Haushälterehepaar) zu auf eigenem Grund und Boden zu fördern. Schon gar nicht in der eng bebauten Altstadt. (Zum Vergleich: eine typische Familienwohnung mit 4 Zimmern hat um die 90-120m2).
Das Nein zur Baurechtsvergabe ist ein Nein zu Begünstigungen bei den Bauvorschriften, ein Nein zum Ausblenden aller Aspekte ausser dem Baurechtszins bei der Auswahl des Baurechtnehmers und ein Nein zu einer Planungsblockade über mindestens 62 Jahre durch den Baurechtsvertrag.