Winkelwiese 10 – wenn die Gegner nicht an Kompromissen interessiert sind.
Der Abstimmungskampf um die Baurechtsvergabe Winkelwiese zeigt die typischen Merkmale einer destruktiven Konfliktaustragung. Der anderen Seite »erlauben« zu gewinnen, solange auch selbst gewonnen wird, ist den Projektgegnern nicht möglich und sie wollen auch nicht. Der Konflikt ist dadurch gekennzeichnet, dass der »Gegner« verlieren muss, wenn die eigene Seite gewinnen soll. Wichtiger als das Ja zu einer Konfliktauflösung wird die Niederlage der anderen Seite. Denn hinter dem konkreten Konflikt, steckt eine fundamentale Position. Trotzdem: es gibt Ansätze, wie diesen Konflikten zu begegnen ist.
Einmal abgesehen von den Einwänden der Anwohner und anderen Partikulärinteressen, steht hinter den Protesten der Gegner zur Baurechtsvergabe an der Winkelwise 10 eine fundamentale Grundmotivation. Anstatt das gemeinsame Problem anzugehen, wird die andere Person oder im konkreten Fall auch einzelne Stadt- oder Gemeinderäte als das Problem angesehen. Konflikt bedeutet Unvereinbarkeit und die Quelle der Unvereinbarkeit ist die Gegenseite. Konflikt ist dann Gelegenheit, die andere Seite zu verändern – “denn die hat es nötig!” Die eigene Identität wird dazu auf die Wagschale geworfen und der Konflikt zum persönlichen Anliegen erklärt. Kompromisse werden so verunmöglicht.
Nicht auf Nebenschauplätze verirren
Die Ansätze des klassischen Konfliktmanagements führen in diesem Fall nicht zur Lösung des eigentlichen Problems. Die Diskussion um die Vergabe des Baurechts wird als Vehikel missbraucht um gesellschaftspolitische Positionskämpfe auszutragen. Darauf müssen sich die Befürworter der Abstimmungsvorlage nicht einlassen. Es genügt, die Situation zu verstehen und richtig einzuschätzen um sich nicht auf “Nebenschauplätze” zu verirren.
Am 28. September finden keine Wahlen statt, sondern der Souverän der Stadt Zürich hat über einen konkreten Antrag zu entscheiden. Fakten, Argumente und Gegenargumente liegen auf dem Tisch. Dass die Projektgegner selber nicht so recht an Ihre Argumente glauben, zeigt Ihr Rückgriff auf “Monster-” und “Angstmacher-Parolen”, wie wir es schon aus anderen Abstimmungskämpfen kennen.
Bisherige Beiträge:
- Winkelwiese 10 – wie weiter?
- Podiumsdiskussion Winkelwiese – viel Grabenkampf, wenig Konstruktives
- Wenn die Gegner nicht an Kompromissen interessiert sind.
- Der gegnerischen Radikalität ausgeliefert?
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Das Projekt ist kompromisslos, nicht die Gegnerschaft. Niemand sonst in der Altstadt meldet Anspruch auf nur annähernd dieselbe Fläche, niemand sonst in der Altstadt (wo 6 von 7 Personen kein eigenes Auto haben) will ein Dutzend Garagenplätze. Niemand sonst beansprucht dermassen viel privatisierten Grünraum.
Die ursprünglichen Vorgaben, einen Neubau auf einen Grundriss von 20x11m auszurichten, wurden von anderen InteressentInnen eingehalten.
Um gesellschaftliche Positionskämpfe geht es nicht. Dennoch geht es um mehr als das konkrete Projekt – deshalb ist das Geschäft auch für Personen aus anderen Quartieren von Interesse.
Es geht – nebst der Tatsache, dass das Projekt nicht in die eng bebaute Altstadt passt – darum, die Weichen für die städtische Siedlungspolitik zu stellen. Vor wenigen Tagen verschickte die Stadt eine gut gemachte Broschüre, in der sie einige Eckpunkte darstellt. Und die kann ich durchaus unterschreiben – wie auch die Legislaturziele des Stadtrats in Sachen Nachhaltigkeit. Das Projekt «Winkelwiese 10» ist zu beiden nicht kompatibel.
Mit einem «Nein» zu diesem konkreten Baurechtsvertrag helfen wir eigentlich bloss, dass den ehren Zielen auch nachgelebt wird…
Als aussen stehender Beobachter, kann ich nur folgendes wiederholen: Es geht in der Abstimmung vom 28.9. nicht um den privaten Lebensstil der Stadtbewohner. Es ist ein gutes Recht darüber eine Meinung zu haben – aber wie gesagt, wir stimmen nicht darüber ab, ob es richtig ist, wenn sich vermögende Familien auch eine grosse Wohnung in der Stadt leisten können.
Wir stimmen am 28.9. auch nicht über eine Baubewilligung ab. Die muss erst noch erteilt werden. Massgebend dazu ist wie bei allen Bauten das Planungs- und Baugesetz mit seinen Verordnungen sowie die Bau- und Zonenordnungen der Stadt Zürich. An diese muss sich selbstredend auch das Neubauprojekt an der Winkelwiese halten. Aber wie gesagt, über eine Baubewilligung stimmen wir nicht ab.
Richtig ist, dass die Stadt städtebaulich damit einverstanden ist, an dieser Stelle ein alleinstehendes grosses Haus zu erstellen. Darüber kann man diskutieren. Wir stehen jedoch nicht vor dem entweder/oder – Entscheid, ob auf der Parzelle eine Villa oder Familienwohnungen entstehen, wie das Referendumskomitee vorgibt. Abgesehen davon, dass Familienwohnungen an dieser Lage weder realistisch wären, geschweige denn ein konkretes Gegenprojekt vorläge.
Die eigentliche Frage heisst: Soll die Stadt das Grundstück im Baurecht abgeben, gegen eine Entschädigung von 4.5 Mio. Franken und einen jährlichen Baurechtszins von 210’000 Franken.
Einverstanden, ganz konkret wird am 28. September nur über den vorliegenden Baurechtsvertrag abgestimmt. Nur: Diesem liegt eben aus Sicht des Komitees «Winkelwiese so nicht» das falsche Projekt zugrunde – zumindest für öffentlichen Grund und Boden. Mit dem «Nein» wird klar gemacht, dass die Vergabe «aufgrund des Höchstangebots» (Zitat aus der stadträtlichen Weisung) nicht die richtige war.
Zu den Familienwohnungen: Natürlich sind die realistisch. Die beiden Nachbargebäude (Hausnummern 5 & 6) sind keine Villen, es sind Zürichs älteste Bürgerhäuser, die drei bzw. vier Partien beherbergen – mehrheitlich Familien.
(s. Lageplan).
Und auch für die Parzelle «Winkelwiese 10» wurden zahlreiche Projekte für ein Mehrfamilienhaus eingereicht, die erst noch die ursprünglichen Projektvorgaben einhielten, was das nun zur Abstimmung gelangende Projekt klar nicht tut. Andere InteressentInnen fanden ein Mehrfamilienhaus so realistisch, dass sie bereit gewesen wären, einen Vertrag mit der Stadt einzugehen und eigene Mittel zu investieren.
Uups, sorry, hab den obigen Link verbockt. Hier also der 2. Versuch: Der Lageplan der Winkelwiese mit den Hausnummern 5, 6 und 10.