Öffentlichkeitsarbeit für Bauprojekte

Verbandsbeschwerde – weshalb ein Nein nichts bringt

Eine Intention der Initiative, nämlich die Beschleunigung und Vereinfachung von Planungs- und Baubewilligungsverfahren, ist zwar zu begrüssen. Die Einschränkung oder gar Abschaffung des Verbandsbeschwerderechts wird an der bestehenden Situation aber nichts ändern. Im Gegenteil. Es wäre eher ein Rückschritt in das alte Verhaltensmuster von “Gewinnern und Verlierern”.

Aus Distanz betrachtet, wird die Bedeutung des Verbandsbeschwerderechtes überbewertet. In der Öffentlichkeit wird das Verbandsbeschwerderecht häufig mit Parkplätzen, Einkaufszentren und dem VCS assoziiert. Was den Nutzen von Parkplatzbeschränkungen bei publikumsintensiven Einrichtungen betrifft, mag man geteilter Meinung sein, ebenso hinsichtlich gewisser Verhaltensweisen des VCS.

Durch die Auseinandersetzungen, insbesondere im Raum Zürich, hat die Verbandsbeschwerde jedoch einen symbolischen Wert erhalten, der inzwischen weit über Ihre objektive Bedeutung hinausgeht. Sie spaltet Parteien in Befürworter und Gegner, die ihre Standpunkte vehement verteidigen und nicht an Kompromissen interessiert sind. Denn eigentlich geht es ihnen weniger um das Verbandsbeschwerderecht als um Parteiprofilierung und eigene Legitimation. Ersteres als verzweifelter Versuch der FDP ein volkstaugliches Thema zu lancieren. Auf der anderen Seite wurde die Verbandsbeschwerde – insbesondere durch die Zürcher Sektion des VCS und ihren Vertretern – arg strapaziert, was nicht zuletzt zu etlichen Vereinsaustritten führte. Mit der inzwischen in Kraft getretenen Gesetzesrevision (Initiative Hofmann) sind diesbezüglich die erforderlichen Korrekturen jedoch erfolgt.

Türöffner für Gespräche zwischen den Parteien

In diesem Umfeld die Verbandsbeschwerde zu beschränken, führt unvermeidlich zu Gegenreaktionen und zu einer Verhärtung der Fronten. Das eigentliche Projekt und die entsprechenden guten Lösungen geraten in den Hintergrund. (Radikalisierte-) Projektgegner lassen sich nicht einfach “ruhig stellen”. Auch ohne Verbandsbeschwerde bleiben genügend Mittel, um Projekte zu verhindern. Das soll jedoch kein Plädoyer für den Rechtsweg sein.

“Indirekt entfaltet die Möglichkeit einer Beschwerde eine ganz erhebliche Präventivwirkung: Die rechtlichen Anforderungen an ein Projekt werden häufig von Anfang an besser eingehalten bzw. besser überprüft, und auf rechtlich fragwürdige Projekte wird mitunter ganz verzichtet. Darüber hinaus dient das Beschwerderecht als «Türöffner» für Gespräche zwischen Umweltorganisationen und Projektträgern, und zwar nicht erst im Nachhinein, sondern in einer frühen Phase, in der Modifikationen bzw. Optimierungen des Projekts noch ohne grosse Kosten und ohne grossen Zeitverlust möglich sind. Diese Verlagerung – weg vom nachträglichen Prozessieren hin zum frühzeitigen Dialog zwischen Bauherrschaft, Behörden und Umweltorganisationen – dient letztlich allen Beteiligten. ”

Alain Griffel*; Neue Zürcher Zeitung, 20 September 2007

*Professor für Staats- und Verwaltungsrecht mit Schwerpunkt Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht, Universität Zürich.

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