Öffentlichkeitsarbeit für Bauprojekte

Landesmuseum: Bundesgericht verlangt eine Volksabstimmung

Der neue Flügel des Landesmuseums, entworfen vom Architekturbüro Christ & Gantenbein.

Der neue Flügel des Landesmuseums, entworfen vom Architekturbüro Christ & Gantenbein.

Der Beitrag des Kantons Zürich von 20 Millionen Franken an die Erweiterung des Landesmuseums muss gemäss Bundesgericht dem fakultativen Referendum unterstellt werden – auch wenn das Geld aus dem Lotteriefonds stammt. Eine Abstimmung ist wahrscheinlich.

Mit dem Urteil stösst das Bundesgericht eine langjährige Praxis um, wie die NZZ heute Donnerstag schreibt. Bislang wurde  unterschieden zwischen Fondsbeiträgen und Ausgaben, die aus der Kantonskasse bezahlt wurden. Bei den Fondsbeiträgen müssten die Stimmberechtigten nicht mitreden können – dieser Meinung war der Regierungsrat, der in erster Instanz die Stimmrechtsbeschwerde von Christian Gutekunst abgelehnt hatte. Gutekunst kämpft mit dem Komitee «Standpunkt Landesmuseum» gegen den Erweiterungsbau.

Referendum sehr wahrscheinlich

Das Bundesgericht begründet seinen Entscheid mit neuerer Rechtssprechung. Fondsbeiträge stellten unter bestimmten Bedingungen referendumspflichtige Ausgaben dar, zitiert die NZZ das Bundesgericht. Etwa, wenn es darum gehe, öffentliche Aufgaben zu erfüllen. Der Beitrag für die Erweiterung des Landesmuseums sei für «kultur-, bildungs- und wirtschaftspolitische Ziele (Tourismusförderung) und damit öffentliche Aufgaben» gedacht.

Das Parlament muss jetzt nochmals über die Bücher: Falls es erneut einen Betrag von über sechs Millionen Franken bewilligt, muss der Entscheid dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Die Chancen, dass dieses ergriffen würde, sind gross. Dann hätten die Stimmberechtigten das letzte Wort.

Ich freue mich auf eine gute Diskussion.

Das Projekt ist geradezu prädestiniert dafür, über die Aufgaben und den Umgang mit Architektur in der Stadt – insbesondere in Zürich – einen Dialog zu führen.

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